S² i n g e n i e u r b ü r o  

 S C H Ö N E B E R G E R   PartmbB


AGBs

S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB

Dipl.-Ing. (FH) Saskia Schöneberger, Gebäudeenergieberaterin (HWK)
Dipl.-Ing. (FH) Jean-Baptiste Schöneberger, M.Sc.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Partnerschaftsgesellschaft:
S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB nicht anerkannt, es sei denn, dass die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB Ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB gelten auch dann, wenn die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB in Kenntnis entgegenstehender oder von Ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem sie rechtswirksam Gebrauch macht.
§ 3 Schriftform
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
§ 4 Preise und Preiserhöhungen
1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB schriftlich zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind
unverzüglich an die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB zu leiten; außerdem sind relevante
Dokumente auszuhändigen.
4. Kommt die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
1. Die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
2. Sollte die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist dieS² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 75,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die von die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB gelieferte Leistung bleibt Eigentum von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
§ 8 Haftung
1. Die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
2. Es gilt eine Haftungsbeschränkung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung gem. § 8 Abs.: 4 PartGG für die  S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% an.
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Berlin.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. Die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Sollte die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wiederaufgenommen werden können, wird die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB dies dem Auftraggeber mitteilen.
2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
3. Die S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Berlin. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Berlin.
6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.


Saskia Schöneberger, Dipl.-Ing.(FH) FB Architektur, Gebäudeenergieberaterin (HWK)
Jean-Baptiste Schöneberger, Dipl.-Ing.(FH) FB Architektur, M.Sc.
S² Ingenieurbüro Schöneberger PartmbB
Nachtweideweg 35
13589 Berlin

Telefon: 030 68 07 13 18
E-Mail: info@ingenieurbuero-schoeneberger.com                            

Homepage: www.ingenieurbüro-schöneberger.de,

www.ingenieurbuero-schoeneberger.com